Gebäude mit mehr als 12 qm Grundfläche müssen
in Schleswig-Holstein laut
Landesverordnung zur Durchführung des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 13. Mai 2014
(Link) eingemessen werden.
Die Kosten richten sich dabei nach dem Herstellungswert inklusive Eigenleistungen.
Nicht der Einmessungspflicht unterliegen Gebäude, welche
eine Grundfläche von weniger als 12 qm haben, Gartenlauben mit einer Grundfläche von unter 24 qm, Carports für ein oder zwei Pkw ohne zusätzlichen Abstellraum sowie alle Gebäude, die vor 1975 errichtet wurden.
Die
Kosten einer Gebäudeeinmessung berechnen sich nach der
Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 05.10.2022, GVOBI. Schl.-H. S. 880
(Link)
und können mit dem
Gebührenrechner
des Landesamtes für Vermessung Geoinformation Schleswig-Holstein kalkuliert werden.