Vermessungsbüro Reinke

Dipl.-Ing. Holger Reinke     Dipl.-Ing Jorma Reinke

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - Beratende Ingenieure für Vermessungswesen

Husumer Straße 21
25746 Heide
Telefon: 0481-74737
Fax: 0481-74792

Katastervermessungen

Wir führen durch:

  • Teilungsvermessungen

  • Teilungsvermessungen müssen durchgeführt werden, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft werden soll. Es wird ein neues Flurstück geschaffen, welches dann beim Grundbuchamt in ein anderes Grundbuch umgeschrieben werden kann.

    Die Kosten einer Teilungsvermessung berechnen sich nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 05.10.2022, GVOBI. Schl.-H. S. 880 (Link) und können mit dem Gebührenrechner des Landesamtes für Vermessung Geoinformation Schleswig-Holstein kalkuliert werden.

       

  • Gebäudeeinmessungen

  • Gebäude mit mehr als 12 qm Grundfläche müssen in Schleswig-Holstein laut Landesverordnung zur Durchführung des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 13. Mai 2014 (Link) eingemessen werden. Die Kosten richten sich dabei nach dem Herstellungswert inklusive Eigenleistungen.
    Nicht der Einmessungspflicht unterliegen Gebäude, welche eine Grundfläche von weniger als 12 qm haben, Gartenlauben mit einer Grundfläche von unter 24 qm, Carports für ein oder zwei Pkw ohne zusätzlichen Abstellraum sowie alle Gebäude, die vor 1975 errichtet wurden.

    Die Kosten einer Gebäudeeinmessung berechnen sich nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 05.10.2022, GVOBI. Schl.-H. S. 880 (Link) und können mit dem Gebührenrechner des Landesamtes für Vermessung Geoinformation Schleswig-Holstein kalkuliert werden.

       

  • Grenzherstellungen

  • Wenn der Grenzverlauf zwischen zwei Flurstücken nicht geklärt ist, kann dies mit einer Grenzherstellung geschehen. Bei dieser hoheitlichen Vermessung werden die alten Grenzpunkte aufgesucht und sollte keine Vermarkung mehr vorliegen wird diese rekonstruiert.

    Die Kosten einer Grenzherstellung berechnen sich nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 05.10.2022, GVOBI. Schl.-H. S. 880 (Link) und können mit dem Gebührenrechner des Landesamtes für Vermessung Geoinformation Schleswig-Holstein kalkuliert werden.

       

    Katastervermessung